Ich bestätige, dass der Fahrer die Anforderungen erfüllt.
Eine BESIBE ist erforderlich für nicht immatrikulierte Anhänger sowie für ordentlich zugelassene Fahrzeuge und Anhänger, bei welchen durch Um-, Auf- oder Erweiterungsbauten die gemäss Fahrzeugausweis zugelassenen Masse, Gewichte und Achslasten überschritten werden und/oder an denen erhebliche bauliche Veränderungen vorgenommen wurden (namentlich an Achsen, Bremsen und Deichsel).
Die BESIBE kann gleich nachfolgend eingereicht werden. Habt die BESIBE noch nicht (und benötigt für euren Wagen eine) könnt ihr diese bis zum 26. Januar 2026 hier einreichen.
Unter nachfolgendem Link könnt ihr euch direkt für die Bewelligung einer Gelegenheitswirtschaft anmelden.
Anmeldung Gelegenheitswirtschaft
Ja, ich habe die Hinweise gelesen und setze sie entsprechend um.
Ja, ich stimme den Datenschutzbestimmungen zu.