Eine BESIBE ist erforderlich für nicht immatrikulierte Anhänger sowie für ordentlich zugelassene Fahrzeuge und Anhänger, bei welchen durch Um-, Auf- oder Erweiterungsbauten die gemäss Fahrzeugausweis zugelassenen Masse, Gewichte und Achslasten überschritten werden und/oder an denen erhebliche bauliche Veränderungen vorgenommen wurden (namentlich an Achsen, Bremsen und Deichsel).
Habt die BESIBE noch nicht (und benötigt für euren Wagen eine) könnt ihr diese bis zum 26. Januar 2027 hier einreichen.